Unsere Qualifikation als Schlüssel zu Ihrer Zufriedenheit

Solide Ausbildung. Konsequente Weiterbildung. Erfahrung.

Ralph Bany

Diplom-Ökonom,
Staatlich geprüfter Immobilienverwalter

Das kann ich Ihnen bieten:

Ich verfüge über einen Hochschulabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (Dipl. Oec.) sowie über einen Abschluss als staatlich geprüfter Immobilienverwalter (IHK).

Seit Dezember 2020 verfüge ich über Zusatzqualifikationen, die bereits weit über die geforderten Kriterien des Immobilienverbandes Deutschlands für einen zertifizierten Verwalter hinausgehen.

Aktuell können wir als Mitglied des Immobilienverbandes BW über 111 Weiterbildungsstunden nachweisen.

Ihre Immobilie verdient eine professionelle Betreuung auf solider Basis. Ausbildung, konsequente Weiterbildung und Erfahrung sind die entscheidenden Elemente.

Zudem werden zum Vorteil der Eigentümer Qualitätsanforderungen an Verwalter Schritt für Schritt erhöht und festgeschrieben:
Es war ein jahreslanges Anliegen des Immobilienverbandes Deutschlands die Qualität bzw. das Fachwissen des Immobilienverwalters zu erhöhen, indem man einen Sachkundennachweis gesetzlich verankert.

Der erste Schritt gelang mit der über drei Jahre geltenden Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden, die bis zum 31.12.2020 nachzuweisen sind. Der nächste Schritt glückte mit der zum 1.12.2020 gültigen WEG-Novelle, die für größere Wohneinheiten einen zertifizierten Verwalter bis zum Jahre 2023 bzw. 2024 vorschreibt.

Durch die in der WEG-Novelle überarbeiteten Beschlussänderungen, Maßnahmen zu einer effizienteren Verwaltung zu ergreifen und durch die neuen rechtlichen Vorgaben werden die Hausverwalter vor weitere Aufgaben und zu zusätzliche Verantwortlichkeiten gestellt. Mehr als 60 Gesetze und Verordnungen müssen Wohnimmobilienverwalter in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen. Dies setzt technisches Verständnis und umfangreiches Rechtswissen voraus.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 4. Juni 2021 eine Rechtsverordnung erlassen, welche Voraussetzungen zum Führen der Bezeichnung zertifizierter Verwalter vorliegen müssen. Die IHK wird dazu bundeseinheitliche Prüfungsregeln aufstellen. Für einen nach dem 1.12.2020 bestellten, neuen Verwalter gilt die Nachweispflicht der Zertifizierung bis zum 1.12.2022. Bei einem vor diesem Zeitpunkt gewählten Verwalter verlängert sich die Pflicht des Nachweises auf den 1.6.2024.

Sie haben Fragen zur WEG Verwaltung oder wünschen ein individuelles Angebot?

Die R.O.B. Immobilienverwaltung ist Ihr erster Ansprechpartner für alle notwendigen Entscheidungen in der WEG Verwaltung, die Sie, Ihre Eigentümergemeinschaft und Ihre Immobilie betreffen.

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